Allgemeine Geschäftsbedingungen der Konzeptpools GmbH

§1 Geltungsbereich
1. Die Firma Konzeptpools GmbH, Senden legt sämtlichen Verkäufen und Lieferungen ausschließlich ihre nachfolgenden Verkaufsbedingungen zugrunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Mit der Bestellung, spätestens aber mit der widerspruchslosen Entgegennahme der Auftragsbestätigung, erkennt der Vertragspartner („Käufer“) diese Bedingungen an.
2. Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.
3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden von uns nicht anerkannt und sind für uns auch dann unverbindlich , wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

§2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Unseren Angeboten liegt die am Tage der Angebotsabgabe gültige Preisliste zugrunde. Die Preise sind grundsätzlich freibleibend, wenn nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2. Angebote, Kostenvoranschläge, Modelle, Zeichnungen, Druckvorlagen, Berechnungen, Werbe- und Informationsmaterial sowie Vertrags- und Lieferunterlagen verbleiben in unserem Eigentum. Wir behalten uns das Urheber- und Nutzungsrecht an den Unterlagen ausdrücklich vor.
3. Angegebene Abmessungen, Gewichte, sowie Katalogabbildun-gen sind nur annähernd und damit unverbindlich, es sei denn, es wird von uns im Einzelfall ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung erklärt.
4. Wir behalten uns das Recht vor, durch technische Fortschritte bedingte Änderungen an unseren Erzeugnissen vorzunehmen, ohne dass der Käufer daraus Rechte herleiten könnte.
5. Die Bestellung ist erst dann angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden ist. Telegrafische oder mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
6. Über diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus gelten für sämtliche Lieferungen die gesetzlichen Bestimmungen.

§3 Rücktritt vom Vertrag
1. Der Käufer hat seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag termingerecht nachzukommen.
2. Die Beanstandung von Teilleistungen berechtigt nicht zur Ablehnung der Restlieferung.

§4 Preise und Preisstellung
1. Zur Berechnung der Preise für gelieferte Waren ist die am Tage des Vertragsabschlusses gültige Preisliste entscheidend, sofern die Lieferung der Ware innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluß erfolgt. Erfolgt die Lieferung später, so gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise.
2. Alle Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Werk oder Lager bzw. ab Werk oder Lager unseres Zulieferers ohne Fracht- und Verpackungskosten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in jeweiliger Höhe.

§5 Lieferzeit
1. Die angegebene Lieferzeit beginnt erst bei Terminabruf durch den Käufer. Voraussetzung ist, dass sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt und beide Teile über alle Bedingungen des Geschäftes einig sind.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk oder Lager bzw. das Werk oder Lager unseres Zulieferers verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt ist.
2. Treten Umstände durch höhere Gewalt ein, wie Unfall, Feuer, Sturm, Streik oder dergleichen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind in diesem Fall ausgeschlossen.
3. Zur Einhaltung der Lieferzeit sind wir nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seine Vertragspflichten erfüllt, insbesondere alle fälligen Zahlungen zur vereinbarten Zeit leistet.

§6 Anlieferung und Gefahrenübergang
1. Im kaufmännischen Verkehr gilt § 377 HGB. Die Lieferung ist bei Entgegennahme vom Käufer unverzüglich auf Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen.
2. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von spätestens 8 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn wir vereinbarungsgemäß an eine andere Adresse (vereinbarte Lieferadresse) als die des Käufers liefern.
3. Grundsätzlich geht die Gefahr für Verschlechterung oder Untergang der zu liefernden Ware auf den Käufer über, wenn die Ware unser Werk oder Lager bzw. das Werk oder Lager unseres Zulieferers verlässt. Verzögert sich die Auslieferung der Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht bereits am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs der zu liefernden Ware auf den Käufer über.

§7 Warenrücklieferungen
1. Alle Warenrücklieferungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
2. Alle anfallenden Kosten der Hin- und Rücklieferung z. B. Fracht und Porto, gehen zu lasten des Käufers.
3. Bei Waren die beschädigt bei uns eintreffen, behalten wir uns das Recht vor, Rücknahme oder Gutschrift zu verweigern.

§8 Zahlung
1. Bei allen Kaufverträgen mit unserer Unternehmung sind die Zahlungen des Kaufpreises und der Preise für Nebenleistungen Zug um Zug bei Übergabe bzw. Anlieferung der Ware fällig. Abzüge für Skonto werden nicht gewährt, es sei denn es wurde im Einzelfall schriftlich eine anderslautende Vereinbarung getroffen.
2. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Wechselzahlungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Die Kosten für Diskontierung und Einzug von Wechseln trägt der Käufer. Auf unserem Konto muss immer der volle Rechnungsbetrag in Euro zu unserer freien Verfügung stehen. Aus diesem Grund gehen Überweisungs- und Scheckgebühren, insbesondere bei Zahlungen aus dem Ausland zu Lasten des Bestellers.
3. Verschiebt sich der Lieferzeitpunkt aus Gründen, die nicht wir zu vertreten haben, so wird die Zahlung bei Bereitstellung der Ware im Werk oder Lager bzw. im Werk oder Lager unseres Zulieferers zum vereinbarten Liefertermin fällig.
4. Wird die Zahlung gestundet, oder befindet sich der Käufer mit der Zahlung in Verzug, können wir Verzugszinsen in der Höhe von mindestens 5 % über dem Basiszins der europäischen Zentralbank verlangen.
Ist der Käufer mit der Bezahlung älterer Rechnungen oder der Abnahme bestellter Gegenstände im Verzug, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuliefern.
5. Aufrechnungen und Zurückbehaltungen des Käufers wegen anderer Lieferungen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht gegenüber Nichtkaufleuten bei unbestrittenen oder bei rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Käufers.

§9 Eigentumsvorbehalt
1. Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung.
2. Die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht automatisch als Rücktritt vom Vertrag.
3. Der Käufer tritt uns hiermit im voraus alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus anderen Rechtsgründen gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Diese Vorausabtretung wird durch uns bereits im voraus angenommen. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungspflichten und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

§10 Gewährleistung
1. Wir übernehmen nur Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware zur Zeit des Gefahrübergangs auf den Käufer frei von nicht nur unerheblichen Sachmängeln ist.
2. Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an den von uns gelieferten Waren – einschließlich Schadenersatzansprüchen und Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen – verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, sofern sich nicht aus nachfolgender Regelung in Ziffer 3 etwas abweichendes ergibt.
3. Bei von uns gelieferten neu hergestellten Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden, verjähren die Ansprüche des Käufers innerhalb von 2 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, da es unserem Käufer zuzumuten ist, dass er in dem Bauvertrag mit seinem Besteller wegen der Mangelhaftigkeit des Bauwerks und der Gewährleistungsrechte, sowie deren Verjährung, die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B ( VOB Teil B ) vereinbart.
4. Bei Mängeln an den gelieferten Waren sind wir berechtigt, den Mangel nach billigen Ermessen durch Nachbesserung, Ersatz- oder Neulieferung (Nacherfüllung) zu beseitigen. Eine Nachbesserung gilt nach dem dritten Versuch als fehlgeschlagen, sofern sich nicht aus der Art der Sache oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers beschränken sich auf Nachbesserung oder Lieferung eines Ersatzstückes nach unserer Wahl. Es liegt in unserem Ermessen, ob wir die Mängelbeseitigung selbst durchführen, einen Dritten damit beauftragen oder eine Reparatur durch den Käufer selbst durchführen lassen. Eine Reparatur durch Dritte oder den Käufer selbst bedarf aber unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung. Haben wir diese erteilt, dann stellen wir dem Käufer das Ersatzstück, sowie das erforderliche Ersatzmaterial zur Verfügung und erstatten die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, und zwar die gezahlten Löhne in orts- und gewerbsüblicher Höhe zuzüglich eines angemessenen Gemeinkostenzuschlages, sowie nachgewiesene Fahrtkosten im Umkreis von max. 60 km.
5. Bei nachgebesserten oder ersetzten Teilen beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen, sondern es
verlängert sich lediglich die Gewährleistungsfrist des ursprünglich gelieferten Teils um den Zeitraum, der zwischen Schadensmeldung und Schadensbehebung liegt (Hemmung). Voraussetzung hierfür ist, dass uns unverzüglich nach Schadensmeldung Gelegenheit zur Schadensbehebung gegeben wird.
6. Für Schäden infolge falscher Angaben des Käufers bei der Auftragserteilung, fehlerhafter Ausführung der bauseitigen Leistungen, falscher Montage durch den Käufer oder einem von ihm beauftragten Handwerker, infolge von Bedienungsfehlern, sowie für natürliche Abnutzung wird keine Gewährleistung übernommen.
7. Im Rahmen von Gewährleistung, Kundendienst- oder sonstiger Reparaturarbeiten ausgebaute und ersetzte Teile gehen ohne Entschädigung in unser Eigentum über. Die Bestimmung von Ort, Art und Umfang von Kundendienst- und Reparaturarbeiten liegt in unserem Ermessen.
8. Unsere Produkte dürfen nur mit denjenigen chemischen Materialien versetzt werden, die von uns hergestellt, geliefert und für das jeweilige Produkt freigegeben werden. Durch die Verwendung von Chemikalien anderer Hersteller oder bei Verwendung von Chemikalien, die nicht für das jeweilige Produkt freigegeben wurden, können chemische Reaktionen eintreten, so dass die sachmängelfreie Beschaffenheit unserer Produkte dann nicht mehr gewährleistet ist.
9. Unsere Konzeptpools Schwimmbäder müssen im Rahmen einer jährlichen Wartung überprüft werden. Der Edelstahl muss regelmäßig den allgemein üblichen Pflegehinweise für Edelstahl gereinigt und gepflegt werden.

§ 11 Sonstige Schadenersatzansprüche
1. Für Schäden oder vergebliche Aufwendungen haften wir nur, wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen
a) von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder
b) auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
2. Haften wir nach § 11 Ziffer 1 a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist unsere Schadenersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften insbesondere nicht für den entgangenen Gewinn des Käufers und nicht vorhersehbare mittelbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschrän-kungen gemäß Satz 1 und 2 gelten in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von unseren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht werden.
Wir haften nicht für mittelbare Schäden des Käufers, die diesem wegen der Geltendmachung von Vertragsstrafeansprüchen Dritter entstehen.
3. Haften wir gemäß § 11 Ziffer 1 a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ist unsere Haftung der Höhe nach auf 10 % des betroffenen Warenwertes pro Schadensfall begrenzt.
4. Die vorstehenden in den § 11 Ziffern 1 bis 3 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit unsere Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetztes zwingend ist, oder wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegen uns geltend gemacht werden. Fehlt der von uns gelieferten Ware eine ausnahmsweise garantierte Eigenschaft, haften wir nur für solche Schäden, deren Ausbleiben Gegenstand der Garantie war. Es wird klargestellt, dass Ansprüche aus Händlerregress (§ 478 BGB) nicht eingeschränkt werden.
5. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in den vorstehenden Absätzen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss ( § 311 Abs. 3 BGB), positiver Vertragsverletzung (§ 280 BGB) oder wegen deliktischer Ansprüche (§ 823 BGB).
6. Soweit die Schadensersatzhaftung nach § 11 ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies gleichermaßen auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen.

§ 12 Gerichtsstand, Erfüllungsort und
Vertragsauslegung
1. Gerichtsstand bis 5.000 EUR Streitwert ist das Amtsgericht Lüdinghausen. Gerichtsstand über 5.000 EUR Streitwert ist das Landgericht Münster.
2. Erfüllungsort ist unser Firmensitz D-48308 Senden.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
( CISG ) finden keine Anwendung, auch wenn der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat.
4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Vereinbarung der Parteien mitsamt den übrigen Bestimmungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch wirksam bestehen. (Stand 08/2020)